1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Foto: © Georg Pomaßl) unmittelbar beim Lichtbild gut lesbar anzubringen.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall der vollständigen Bezahlung als erteilt.

3. Eigentum am Material

3.1 Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Dateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

4. Kennzeichnung

4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder und digitalen Dateien mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner hat für die Integrität dieser Kennzeichnung zu sorgen.

5. Nebenpflichten

5.1 Für die Einholung erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos.

5.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.

6. Verlust und Beschädigung

6.1 Im Fall von Verlust oder Beschädigung von Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt.

6.2 Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen (z.B. Konkurs des Partners oder Zahlungsverzug trotz Nachfrist) mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

8. Leistung und Gewährleistung

8.1 Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages (Bildgestaltung, Auswahl der Mittel) frei.

8.2 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

9. Werklohn und Honorar

9.1 Mangels anderer Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu.

9.2 Alle Material- und Nebenkosten (Reisen, Modelle, Requisiten etc.) sind gesondert zu bezahlen.

10. Zahlung

10.1 Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.

10.2 Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

11. Datenschutz

11.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass der Fotograf (Georg Pomaßl, Satzlweg 2, 3500 Krems – Egelsee) die bekanntgegebenen Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und für eigene Werbezwecke verarbeitet.

12. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken

12.1 Der Fotograf ist – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – berechtigt, hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt dazu seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild gemäß § 78 UrhG.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.